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Antrag: Errichtung von Sitzmöglichkeiten an Grundschulen und Überarbeitung von Schulwegeplänen

Antrag: 
1. Errichtung von Sitzmöglichkeiten vor den Kemptener Grundschulen

2. Schulwegepläne für sichere Schulwege rund um die Kemptener Schulen, im besonderen der Grundschulen

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Kiechle,

 

in der Grünanlagensatzung vom 11. Juli 2024 ist aufgeführt, dass Kinder, die das 10 Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur mit einer Aufsicht die Grünanlagen der Stadt Kempten betreten dürfen. 

Nun ist es jedoch so, dass viele Grundschulen in Kempten entweder an eine Grünanalage angrenzen oder deren Schulweg durch eine Grünanlage führt. Entsprechend müssen hier Aufsichtspersonen die Kinder zur Schule bringen und von dieser wieder abholen. Da die betreffenden Aufsichtspersonen schon vor dem Schulende vor der Schule warten, ergibt sich daraus auch das Bedürfnis, sich setzen zu wollen. Leider haben viele Schulen keine Sitzmöglichkeiten vor oder in der Nähe der Eingangstüre. Entsprechend bitten wie die Verwaltung, geeignete Sitzmöglichkeiten vor den Grundschulen oder in unmittelbarer Umgebung der Schule zu schaffen, damit die Aufsichtspersonen (Opa, Oma, Nachbar, etc.) adäquat auf die Grundschüler warten können.

Grundsätzlich sind wir jedoch der Auffassung, dass auch Kinder der Grundschulen eine gewisse Eigenständigkeit haben können und dürfen, damit das Elterntaxi und der entsprechende Verkehr nicht ausarten. Gesetzliche Rahmenbedingungen und Haftungsfragen, wie die Grünanlagensatzung, nötigen Eltern und Aufsichtspersonen jedoch dazu, „Elterntaxi“ zu fahren. 

Schulbauten und städtische Infrastruktur liefern jedoch keine Möglichkeiten, um mit den haftungsrechtlich aufgezwungenen „Elterntaxi“-fahrten und der damit verbundenen Logistik klarzukommen. Auch die Schulen sind angehalten, auf die Verantwortung auf dem Schulweg und der Aufsichtspflicht gegenüber den Kindern hinzuweisen.

Interessanterweise gibt es auch andere Entscheidungen von Gerichten, wie vor kurzem erst geschehen. Dabei wird einem Zweitklässler (7 Jahre alt) von Gerichts wegen zugemutet, eigenständig S-Bahn fahren zu können. 

https://www.news4teachers.de/2025/08/verwaltungsgericht-s-bahn-fahrt-zur-schule-ist-zumutbar-fuer-einen-zweitklaessler/

https://kommunal.de/gericht-s-bahn-fahrt-zumutbar-fuer-grundschueler

 

Wir halten ein gesundes Mittelmaß an Verantwortung für den Weg in der Öffentlichkeit für ratsam. So viel Eigenverantwortung wie möglich, jedoch mit einem gesunden Maß an Betreuung und Fürsorge für die Kinder.

 

Gleichzeitig mahnen wir an, dass die Verwaltung selbst auch eine Pflicht der Schulwegsicherung hat, indem Sie Schulwegepläne festlegt und diese auch verkehrssicher ausbaut und pflegt. 

 

 

Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen,

Franz Josef Natterer-Babych und Michael Hofer