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Verkehrssicherheit auf Schulwegen und weiteren Verkehrswegen,

Schulwegkostenübernahme für Schüler weiterführender Schulen im Zentrum.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Kiechle,
Sehr geehrte Damen und Herren,

mehrmals hatte wir schon die Erläuterung, dass Zebrastreifen bei Übergängen nur eine scheinbare Sicherheit darstellen würden und daher zurückzubauen sind. Diese Meinung kann ich im Rahmen der Verkehrssicherheit und eines barrierefreien Übergangs nicht nachvollziehen.

In vielen Unterlagen für Schülerinformation zu Schulwegen wird darauf hingewiesen, dass die Überquerung von Straßen von der „Sichtbarkeit“ abhängt. Weiter heißt es, dass Kinder in der Beobachtungsgabe noch nicht so reif sind wie die Erwachsenen und damit die Verkehrslage nicht immer richtig eingeschätzt werden kann. Die Verwendung von „gesicherten Übergängen“ ist daher eine wesentliche Grundlage, um sicher über die Straße zu gelangen. Lt. SchBefV werden ab der Jahrgangsstufe 5 den Schülern 3 km an Wegstrecke zu Schule zugestanden. Dieser Schulweg sollte jedoch sicher sein und entsprechend der Leitfäden für Schulwege bei Kreuzungen mit Zebrastreifen bzw. mit Ampeln ausgestattet sein.

 

Ein Zebrastreifen stellt dabei ein Ort klarer Kommunikation dar. An diesem können die Eltern den Kindern eine klare Verhaltensweise erläutern. Gleichzeitig weiß jeder Autofahrer, dass an einem Zebrastreifen definitiv anzuhalten ist, wenn Personen ein Überqueren der Straße signalisieren. Diese klare Kommunikationsvorgabe an alle Verkehrsteilnehmer sorgt damit für Sicherheit und signalisiert, dass Fußgänger, vor allem Kinder, als Verkehrsteilnehmer akzeptiert und geschützt sind.

In heutiger Zeit werden an Übergängen nicht nur abgesenkte Bordsteinkanten eingesetzt, sogar spezielle geriffelte Oberflächen der abgesenkten Bordsteine, welche seh- und gehbehinderten Menschen signalisieren, dass hier ein Übergang ist. Verkehrsinklusion trifft alle vom Kinderwagen über Personen mit Kreuzbandriss bis hin zum Rollstuhlfahrer oder blinden Verkehrsteilnehmer. Bei Übergängen ohne Zebrastreifen ist es für diese Menschen, im Besonderen mit Sehbehinderung, keine sichere Überquerung, da die motorisierten Teilnehmer keine Pflicht zum Anhalten haben. Daher ist es wichtig, dass diese Übergänge auch die Sicherheit mittels eine Zebrastreifens darstellen. Eine Stufe mehr an Sicherheit bei sichere Überquerung als ein Zebrastreifen bietet eine Bedarfsampel für einfach Fußgängerüberwege, bzw. eine durchgehende Ampelschaltung für Fußgänger über den gesamten Querungsbereich, dies beinhaltet auch die Abbiegespuren.

Gerade Eltern von zukünftigen Schülern weiterführender Schulen sind in den vergangenen Tagen auf mich zugekommen, um die Sinnhaftigkeit eines knapp 3km weiten Schulwegs über mehrere Straßenkreuzungen hinweg, welche keinen sicheren Überweg darstellen, zu diskutieren und zurecht zu hinterfragen, da deren Antrag auf Kostenübernahme des Schulwegs abschlägig beschieden wurden – da die Wegstrecken um knapp 100 m lt. Bayernatlas zu kurz wäre. In der Diskussion und der Betrachtung der vorgeschlagenen Schulwegoptionen stellte sich in allen Fällen heraus, dass weder der Wegführung noch Schulwegsicherheit an den Übergängen aus meiner Sicht Rechnung getragen wurde.

Bei der Betrachtung des Schulwegs, vorgeschlagen durch den „Bayernaltas“, kommen auch Wegführungen zustande, bei denen Schüler beispielsweise durch den Schwabenweg geführt werden, der von der Haslacher Str. kommend, entgegen der Einbahnrichtung gehend, keinen Fußweg aufweist. Werden die vorgeschlagenen Wege mit dem Rad zurückgelegt, dann schließt sich diese Wegführung sogar aus drei Punkten aus. Erstes es ist kein Fußweg vorhanden, zweitens ein Rad fahrender Schüler darf nicht entgegen der Fahrtrichtung in die Einbahnstraße einfahren und drittens, der nachfolgende Fußweg ist für Rad fahrende Schüler zu schmal bemessen. Da alle Kinder unter 14 Jahre angehalten sind den Fußweg zu nutzen, ist damit auch keine sichere Radnutzung gegeben.

Ein intensives Beispiel eines sicher gemeinten Übergangs, der jedoch für alle Verkehrsteilnehmer definitiv nicht mehr sicher ist, findet sich in der Heggener Straße, Kreuzung zur „In der Eich“-Straße. Hier hat der aus Kempten kommende Verkehr, bedingt durch die Hecke auf dem Privatgrundstück keine Einsicht auf den Fußweg – damit auch die die Straße Überquerenden auf die Straße, womit hier von Sicherheit im Straßenverkehr keine Rede mehr sein kann. Die Lösung „Querungshilfe“ damit noch unsicherer wurde als der vorher vorhandene Zebrastreifen. Eine Bedarfsampel für diesen Fall damit nur noch die einzige Lösung. (siehe Anhang für weitere Erläuterungen).

 

Um der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, Schüler, Rad fahrende Kinder, Sehbehinderte und weiterer Fußgänger in Zukunft Rechnung tragen zu können, stellen wir die nachfolgenden Anträge:

Anträge an den Stadtrat:

  1. Die Schulbeförderungskosten von Schülern, die außerhalb des Rings wohnen, werden übernommen – ungeachtet der Wegstrecken zwischen Schule und Wohnort.
    Begründung: Neben den Übergängen anderer Haupt- und Nebenstraßen stellen auch die Überquerungen des Rings Schwerpunkte mangelhafter Verkehrssicherheit dar. Gleichzeitig würde sich dadurch das Elter-Taxi-Verhalten reduzieren lassen. Zudem ist ein 3 km langer Schulweg durch die Wirren des Stadtverkehrs hindurch nicht mit der notwendigen Konzentration an allen Verkehrsknotenpunkten zu durchlaufen – auch auf die vom Bayern-Atlas vorgegebenen kürzesten Strecken.
     
  2. Querungshilfen sind so auszuführen, dass
    1. Sollen grundsätzlich mit Zebrastreifen als Mindestsicherheitselement definiert werden.
      Begründung: An einer Querung mit Zebrastreifen sind Verhalten und Kommunikation der Verkehrsteilnehmer klar und einfach geregelt, womit für Eltern den Kindern die Erklärung des Verhaltens einfach und klar ist. Im Hinblick auf die Barrierefreiheit kann auch ein Sehbehinderter den Übergang sicher überqueren und auf die Rücksichtnahme und richtigen Verhaltens des motorisierten Verkehrs rechnen.
    2. Rollstuhlfahrer inkl. schiebende Begleitperson, Kinderwagen und Elternteil sicher Platz finden, um die Straße zu überqueren.
    3. Eine sichere Einsicht für alle Verkehrsteilnehmer zu jeder Zeit möglich ist und eine sichere Verkehrseinschätzung durch alle Verkehrsteilnehmer möglich ist.
       
  3. Die Querung „Heggener Str.“, Höhe „In der Eich“ soll durch eine Bedarfsampel für Fußgänger und Radfahrer sichergestellt werden. (siehe Anhang)
    Begründung: Vom Fußweg kommende Fußgänger können zur Querung der Straße nicht den aus Kempten kommenden Verkehr einsehen ohne die Straße schon betreten zu haben. Gleiches gilt für die Wartenden – diese können den aus Kempten kommenden Verkehr gar nicht einsehen und abschätzen.
    Es wäre gut, wenn die Verwaltung die Verkehrssicherheit bis zum Schulstart gewährleistet.
     
  4. Erstellung eines Bewertungskatalogs „Sichere Verkehrsteilnahme“ für alle Verkehrsteilnehmer in der die Barrierefreiheit und Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer Berücksichtigung findet. Entsprechend diesem Bewertungskatalog sollen zukünftige Baumaßnahmen im Straßenverkehr bewertet werden und vorhandene nachbewertet werden. Die Bewertungen sollen Einfluss finden in die Definition von Schulwegeplänen der Schulen.
    Sicherheitsbewertung aus Sicht von:
    1. Rollstuhlfahrer
    2. Sehbehinderter
    3. Radfahrer, auch unter 14 – jährige
    4. Scooter-Fahrer
    5. Fußgänger (genauso Kinder und Jugendliche)
    6. Kinderwagen inkl. schiebende Person
    7. etc.

Anfragen und Antrag an die Verwaltung:

  1. Überprüfung der Kreuzung Keselstraße – Kotterner-Straße auf sichere Verkehrsführung aller Verkehrsteilnehmer nach dem Prinzip, dass der geradeausfahrende Verkehr – auch Rad- und Fußweg – Vorrang hat. (siehe Anhang)
     
  2. Berichterstattung über den Status der Erstellung von Schulwegeplänen der Kemptener Schulen im Stadtrat bzw. in betreffenden Ausschüssen.

 

Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen
Franz Josef Natterer-Babych / Michael Hofer

Antrag als PDF inkl. Bilder zur Verkehrssicherheit