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Baugebiet Südlich Lenzfrieder Straße - Antrag Lärmschutzkonzepte

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Kiechle,
Sehr geehrte Damen und Herren,

Der Sitzung des Stadtrats vom 30.7.2020 wurde das Baugebiet in Bezug auf die Lärmschutzmaßnahmen vorgestellt.

In der Sitzung wurde ein Beschluss gefasst, dass aus städtebaulicher Sicht eine Planung ohne Lärmschutzwand weiterverfolgt werden soll, dies entgegen der Empfehlung der Unteren Immissionsschutzbehörde.

Um diesen Beschluss herbeizuführen wurde unter andrem aufgeführt, dass mit dem Bau einer Lärmschutzwand die gegenüberliegende Seite der Lenzfrieder Str. einer stärkeren Lärmbelastung ausgesetzt wäre. Zudem wurden keine weiteren Maßnahmen vorgestellt, die ebenso lärmmindernd auf die Umgebung wirken würden. Da der Beschluss lautet, dass die weiteren Planungen ohne klassische Lärmschutzwand weiterverfolg werden soll, bietet es sich an, über alternative, moderne Lärmschutzmaßnahmen zu entscheiden die sowohl auf der Seite zur Autobahn hin als auch auf die beiden Seiten der Lenzfrieder Str. eine positive – reduzierte – Lärmentwicklung zur Folge haben.

Hintergrund unserer Antragstellung ist, dass eine Nichtberücksichtigung von Lärmschutzmaßnahmen immer zu Ärger bei den Bewohnern führt, bis hin zu späteren Forderungen gegenüber der Stadt – nicht mehr gegenüber dem Bauherrn – hier Lärmreduktionsmaßnahmen auf Kosten der Stadt auszuführen. Die gleiche Thematik führte auf der Halde Nord zu einem Verwerfen einer Durchgangsstraße. Lärmschutzmaßnahmen wurden auch beim Baugebiet Leubas Süd eingefordert und umgesetzt.

Um die Belastungen aufgrund von Lärm gegenüber den zukünftigen Anwohner Rechnung zu tragen, stellen wir folgende Anträge:

  1. Vorstellung von verschiedensten Lärmschutzkonzepten zur Reduzierung von Straßenlärm. Die Konzepte können folgende Kriterien mit beinhalten:
    1. Ökologische Konzepte
    2. Natürliche Lärmreduktion, auch durch Pflanzenbewuchs
    3. Smarte, passive oder/und aktive Lärmschutzverbauungskonzepte
    4. Weitere technisch innovative Lärmschutzkonzepte
  2. Der Bauherr hat bei der weiteren Planung Flächen für die Implementierung von Lärmschutzkonzepten vorzuhalten, auch für die nachträgliche Implementierung. Hierfür ist mindestens ein Flächenstreifen notwendig, der es ermöglicht eine klassische Lärmschutzwand an den betreffenden Seiten des ausgezeichneten Baugebiets einrichten zu können.
  3. Die Kosten für die Errichtung und Implementierung von Lärm reduzierenden Maßnahmen sind von den Bauherren zu übernehmen. Gleiches gilt für die technische und architektonische Ausgestaltung der Lärmschutzmaßnahmen.

Die Vorstellung und Anträge sind entsprechend in den kommenden Sitzungen des Stadtrats vorzustellen und zur Entscheidung zu bringen.

 

Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen
Franz Josef Natterer-Babych / Michael Hofer